Gasnetzanschluss online beantragen
Durch uns erhalten Sie Zugang zum örtlichen Gasnetz. Beantragen Sie den Anschluss bei uns bequem online.
Netznutzungsentgelte für Gas
Für die Netznutzung unseres Endverteilungsnetzes wird nach Maßgabe der Gasnetzzugangsbedingungen der GELSENWASSER Energienetze HD-Netz GmbH ein Netznutzungsentgelt für den Transportkunden fällig.
Preisblatt Netznutzungsentgelte GWN HD-Netz 2026
Rabattaktion bis 31. März 2027
Holen Sie sich unseren Preisvorteil! Die GELSENWASSER Energienetze HD-Netz GmbH unterstützt Hauseigentümer bei der Durchführung von Energieeffizienz-Maßnahmen mit einem Preisvorteil in Höhe von 1.250,00 Euro.
Wer den Nachweis* über die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen an seinem Haus erbringt, erhält auf den Preis für die Herstellung eines Gasnetzanschlusses am selben Gebäude einen Preisvorteil von 1.250,00 € inkl. 19 % MWSt nach der erfolgten Zählersetzung.
*Der Nachweis wird typischerweise durch Ihren Installateur erbracht.
Drei Hinweise für den Gasnetz-Hausanschluss
- Für einen Anschluss lassen Sie das Formular zur Inbetriebsetzung der Kundenanlage von Ihrem Installateur ausfüllen. Das sollte mindestens 14 Tage bevor der Anschluss in Betrieb geht, bei uns eingehen!
- Für Anschlüsse, die nicht dem Standard entsprechen, fragen Sie bitte gesondert bei uns an. Sie erhalten dann ein individuelles Angebot.
- Die Bestellung eines Netzanschlusses enthält nicht die Belieferung mit Gas/Strom. Sie müssen immer zusätzlich einen Gas- und/oder Stromliefervertrag abschließen.
Downloads Gasnetzhausanschluss
Informationen für Bauherren und Architekten
Hausbau mit Keller
Preisblatt
Bedingungen für den Gasnetzhausanschluss
Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck
Ergänzende Bedingungen der GELSENWASSER Energienetze GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung - NDAV
Formulare für einen Gasnetzhausanschluss
Anfrage Gasnetzhausanschluss
Sicherheitshinweise Gas
Sicherheitshinweise
Gasanschluss außer Betrieb nehmen lassen
Sie möchten Ihren Gashausanschluss außer Betrieb nehmen lassen? Damit Ihnen nicht weiterhin Kosten für Ihren ungenutzten Gasanschluss entstehen, können wir Ihren Gasanschluss auf Antrag stilllegen.
Dann senden Sie dieses Formular an die zuständige Betriebsstelle. (Seite 3)
Antrag Außerbetriebnahme
Zur Stilllegung reicht es leider nicht aus, nur den Zähler auszubauen. Ihre Anschlussleitung wäre weiterhin ins Erdgasnetz eingebunden. Daher trennen wir Ihren Anschluss am Abzweig von der Versorgungsleitung in der Straße. So befindet sich nach der Stilllegung kein Gas mehr in der Hausanschlussleitung.
Wie läuft die Stilllegung ab?
Sie stellen bei uns einen Antrag auf Stilllegung Ihres Gasanschlusses. Im ersten Schritt wird nach Terminabsprache Ihr Gaszähler ausgebaut. Dann folgen die Tiefbauarbeiten zur Trennung in der Straße. Dafür ist keine Terminvereinbarung notwendig. Nach Antragstellung haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wir dürfen erst danach mit den Arbeiten beginnen.
Tipp: Wenn Sie z. B. eine staatliche Förderung nutzen möchten, kann es sinnvoll sein, die Rechnung schnell zu erhalten. In diesem Fall können Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten, und wir beginnen mit dem Zählerausbau.
Was kostet die Stilllegung des Gasanschlusses?
Für die Stilllegung sind Zählerausbau und Tiefbauarbeiten notwendig. Die pauschale Gebühr für die Stilllegung beträgt 1.368,50€ (brutto). Das deckt nur rund ein Drittel der tatsächlichen Kosten ab, den Rest übernehmen wir. Wir haben uns für die pauschale Gebühr entschieden, um den ehemaligen Kund*innen entgegenzukommen und den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
Antrag auf Befundprüfung
Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung beantragt werden.
Bei Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzählern handelt es sich generell um langlebige, hochwertige Messinstrumente. Ein ungewöhnlicher Mehrverbrauch kann unterschiedliche Gründe haben, wie z.B. im Strombereich der Anschluss von zusätzlichen Geräten, eine Änderung der in einem Haushalt lebenden Personen oder Stromdiebstahl durch Dritte. Im Gasbereich beeinflusst die Witterung oder zusätzlich beheizte Räume den Energieverbrauch und bei Wasserzählern führen z.B. unbemerkt durchlaufende Spülkästen zu erhöhten Verbräuchen. In der Regel ist dieser Mehrverbrauch jedoch nur sehr selten auf die Messrichtigkeit des Zählers zurückzuführen.
Spartenübergreifend kann es auch sein, dass Zählerstände und Verbräuche, die mehrere Jahre in Folge geschätzt wurden, dazu führen, dass der reale Verbrauch bei Ausbau des Zählers stark von dem bisher abgerechneten Verbrauch abweicht. Diese Abweichung kann auch durch in der Vergangenheit falsch übermittelte Zählerstände (z.B. bei Selbstablesung) entstehen.
Besteht dennoch ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einem Eichamt beantragt werden (Die Befundprüfung kann kostenpflichtig werden - siehe Antrag).
Antrag Gas
