Netzzugang für Lieferanten
Für Transportkunden nach Energiewirtschaftsgesetz
Als Netzbetreiber ermöglichen wir unseren Transportkunden den Zugang zu unserem Gas- und Stromverteilnetz - auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005.
Mit standardisierten Lieferantenrahmenverträgen für Lieferanten bzw. einem Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher garantieren wir Ihnen einen diskriminierungsfreien Zugang zu unserem Strom- sowie Gasversorgungsnetz.
Aktuelle Downloads - Netznutzung Gas
Preisblatt
Nutzungsentgelte Gas
Musterverträge für den Gasnetzzugang als Lieferant
Lieferantenrahmenvertrag für Transportkunden ab dem 1. Oktober 2018
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 5 Standardlastprofilverfahren
Musterverträge für die Gasnetznutzung als Letztverbraucher
Netznutzungsvertrag
Anlage 2 Ergänzende Geschäftsbedingungen
Ihre Ansprechpartnerin

Kira Mai
Allgemeine Rechtsangelegenheiten
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