Gleichbehandlung
Wir handeln nach dem Energiewirtschaftsgesetz
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden angeschlossen sind, verpflichtet, jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen (Gleichbehandlungsbericht).
PDF-Download
Zum 31. März 2027 finden Sie hier den Gleichbehandlungsbericht der GELSENWASSER Energienetze HD-Netz GmbH als PDF-Download.
Ihre Ansprechpartnerin

Sabine Bohlenz